DIESES DOKUMENT ENTHÄLT DIE BESCHRÄNKTE STANDARDGARANTIE, ALLGEMEINEN VERKAUFSGRUNDSÄTZE UND MAßGEBENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON FRANKLIN ELECTRIC CO., INC. UND ALLEN SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN (ZUSAMMENGEFASST ALS „FRANKLIN“ BEZEICHNET) FÜR EUROPA, DEN NAHEN OSTEN UND NORDAFRIKA. DIESE BESCHRÄNKTE STANDARDGARANTIE, ALLGEMEINEN VERKAUFSGRUNDSÄTZE UND MAßGEBENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DÜRFEN NUR NACH MAßGABE EINER VON FRANKLIN AUTORISIERTEN ERWEITERTEN GARANTIE ABGEÄNDERT ODER ERGÄNZT WERDEN.
Dieses Dokument und seine Bestimmungen treten am 01.01.2020 in Kraft und bleiben bis auf einen von Franklin schriftlich mitzuteilenden Widerruf gültig. Dieses Dokument und seine Bestimmungen ersetzen sämtliche bereits existierenden von Franklin ausgegebenen Verkaufsgrundsätze, Geschäftsbedingungen und beschränkten Standardgarantien, gleich ob in schriftlicher oder mündlicher Form. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Vereinbarung in Bezug auf den Verkauf von Franklin-Produkten an irgendeine natürliche oder juristische Person dar und darf auch nicht in diesem Sinne ausgelegt werden.
Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit Franklins standardmäßigen oder kundenspezifischen Produktspezifikationen (sofern vorhanden) die gesamte Übereinkunft zwischen Franklin und Käufer. Franklin lehnt jegliche zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, ob in Druck- oder anderem Format, und unabhängig davon, ob sie in der Bestellung des Käufers oder anderen Mitteilungen des Käufers für Franklin enthalten sind, ab und ist nicht an derartige Bedingungen gebunden, sofern das Unternehmen diesen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt hat. Bisherige Geschäftsgepflogenheiten, Handelsusancen und mündliche Vereinbarungen, die nicht in einem von Franklin unterzeichneten Schriftstück festgehalten worden sind, haben keine bindende Wirkung für das Unternehmen, soweit sie von der vorliegenden Vereinbarung abweichen, sie abändern bzw. ergänzen oder ihr abträglich sind. Es existieren keine weiteren Verpflichtungen, Zusagen oder Abreden, ob mündlicher oder schriftlicher Art, die nicht vollständig in dieser Vereinbarung wiedergegeben sind. Es gibt keine Aussagen, Empfehlungen oder Hilfestellungen der Parteien, auf die sich eine der Parteien verlassen hat oder die einen Verzicht einer der Parteien auf eine der hierin enthaltenen Bestimmungen darstellen. Die vorliegende Vereinbarung kann nur im Wege eines schriftlichen Dokuments ergänzt oder geändert werden, das von der Partei unterzeichnet worden ist, gegen die die betreffende Ergänzung oder Änderung geltend gemacht wird.
Soweit nicht in einer erweiterten Garantie andere Festlegungen getroffen sind, garantiert Franklin hiermit dem Käufer („Käufer“) seiner Produkte für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Installationsdatum, jedoch in keinem Fall von mehr als drei (3) Jahren ab dem Herstellungsdatum, dass die gekauften Produkte während der maßgeblichen Garantiefrist (i) zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Herstellungs- und Materialmängeln sind, (ii) dieselbe Leistungsfähigkeit wie zuvor gelieferte Muster aufweisen und (iii) den veröffentlichten oder zwischen Käufer und Franklin schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Diese beschränkte Gewährleistung ist nur für direkt von Franklin erworbene Produkte maßgebend. Wenn Produkte nicht von einem Vertriebshändler oder direkt von Franklin bezogen worden sind, müssen sie von einem von Franklin zugelassenen Monteur installiert werden, um von dieser beschränkten Garantie erfasst zu werden. Diese beschränkte Garantie kann nicht an nachfolgende Käufer oder Nutzer abgetreten bzw. übertragen werden.
Erweiterte Garantien für Franklin-Produkte können Käufern nach alleinigem Ermessen des Unternehmens gewährt werden.