Allgemeine Geschäftsbedingungen

BESCHRÄNKTE STANDARDGARANTIE, ALLGEMEINE VERKAUFSGRUNDSÄTZE UND MASSGEBENDE GESCHÄFTSBEDINGINGEN

DIESES DOKUMENT ENTHÄLT DIE BESCHRÄNKTE STANDARDGARANTIE, ALLGEMEINEN VERKAUFSGRUNDSÄTZE UND MAßGEBENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON FRANKLIN ELECTRIC CO., INC. UND ALLEN SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN (ZUSAMMENGEFASST ALS „FRANKLIN“ BEZEICHNET) FÜR EUROPA, DEN NAHEN OSTEN UND NORDAFRIKA. DIESE BESCHRÄNKTE STANDARDGARANTIE, ALLGEMEINEN VERKAUFSGRUNDSÄTZE UND MAßGEBENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DÜRFEN NUR NACH MAßGABE EINER VON FRANKLIN AUTORISIERTEN ERWEITERTEN GARANTIE ABGEÄNDERT ODER ERGÄNZT WERDEN.

A. DATUM DES INKRAFTTRETENS; KEINE VEREINBARUNG ODER ERGÄNZUNG

Dieses Dokument und seine Bestimmungen treten am 01.01.2020 in Kraft und bleiben bis auf einen von Franklin schriftlich mitzuteilenden Widerruf gültig. Dieses Dokument und seine Bestimmungen ersetzen sämtliche bereits existierenden von Franklin ausgegebenen Verkaufsgrundsätze, Geschäftsbedingungen und beschränkten Standardgarantien, gleich ob in schriftlicher oder mündlicher Form. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Vereinbarung in Bezug auf den Verkauf von Franklin-Produkten an irgendeine natürliche oder juristische Person dar und darf auch nicht in diesem Sinne ausgelegt werden.

B. ALLGEMEINE VERKAUFSGRUNDSÄTZE UND MASSGEBENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FRANKLIN LEHNT JEGLICHE ZUSÄTZLICHEN ODER ABWEICHENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, OB IN DRUCK- ODER ANDEREM FORMAT, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE ZUSÄTZLICHEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TEIL DER BESTELLUNG DES KÄUFERS ODER ANDERER MITTEILUNGEN DES KÄUFERS FÜR FRANKLIN SIND, AB UND IST NICHT AN DERARTIGE BEDINGUNGEN GEBUNDEN.

Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit Franklins standardmäßigen oder kundenspezifischen Produktspezifikationen (sofern vorhanden) die gesamte Übereinkunft zwischen Franklin und Käufer. Franklin lehnt jegliche zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, ob in Druck- oder anderem Format, und unabhängig davon, ob sie in der Bestellung des Käufers oder anderen Mitteilungen des Käufers für Franklin enthalten sind, ab und ist nicht an derartige Bedingungen gebunden, sofern das Unternehmen diesen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt hat. Bisherige Geschäftsgepflogenheiten, Handelsusancen und mündliche Vereinbarungen, die nicht in einem von Franklin unterzeichneten Schriftstück festgehalten worden sind, haben keine bindende Wirkung für das Unternehmen, soweit sie von der vorliegenden Vereinbarung abweichen, sie abändern bzw. ergänzen oder ihr abträglich sind. Es existieren keine weiteren Verpflichtungen, Zusagen oder Abreden, ob mündlicher oder schriftlicher Art, die nicht vollständig in dieser Vereinbarung wiedergegeben sind. Es gibt keine Aussagen, Empfehlungen oder Hilfestellungen der Parteien, auf die sich eine der Parteien verlassen hat oder die einen Verzicht einer der Parteien auf eine der hierin enthaltenen Bestimmungen darstellen. Die vorliegende Vereinbarung kann nur im Wege eines schriftlichen Dokuments ergänzt oder geändert werden, das von der Partei unterzeichnet worden ist, gegen die die betreffende Ergänzung oder Änderung geltend gemacht wird.

  • a. Annahme und Zahlung
  • Franklin behält sich das Recht vor, die Bearbeitung von Bestellungen gleich aus welchen Gründen abzulehnen und zu verweigern. Für den Fall, dass eine Bestellung oder eine in einer Bestellung enthaltene Position zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Annahme der Bestellung durch Franklin vom Käufer storniert wird, behält sich Franklin das Recht vor, angemessene Stornierungsgebühren zu erheben, die vom Unternehmen nach seinem alleinigen Ermessen festgelegt werden.
  • Das Fälligkeitsdatum für Zahlungen wird ab dem Versanddatum berechnet. Die Frist für Nettozahlungen beträgt dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum für jede Lieferung, soweit keine anderen Feststellungen getroffen werden. Jeder Teil des Kaufpreises, der nicht im Einklang mit den maßgeblichen Zahlungsbedingungen gezahlt worden ist, wird mit einem Zinssatz von 1½ % pro Monat bzw. dem gesetzlich höchstmöglichen Zinssatz verzinst, zuzüglich etwaiger Anwaltsgebühren und anderer mit dem Inkasso verbundenen Kosten. Franklin verrechnet eingegangene Zahlungen mit offenstehenden Rechnungen und/oder Zinskosten nach seinem Ermessen.
  • Falls der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung von Produkten an dem von Franklin für die Lieferung festgelegten Datum nicht annimmt oder Franklin Produkte an diesem Datum nicht ausliefern kann, weil der Käufer nicht die erforderlichen Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen übermittelt hat, (i) geht die Gefahr des Verlustes der Produkte auf den Käufer über, (ii) werden die Produkte als ausgeliefert betrachtet und (iii) kann Franklin die Produktenach seiner Wahl so lange lagern, bis der Kunde sie abholt oder ihre Abholung veranlasst, woraufhin dieser für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich unter anderem für Lagerung und Versicherung) haftbar ist.
  • b. Preise und Steuern
  • Sämtliche Preise und Preisnachlässe können von Franklin unter Wahrung einer Frist von zwei Monaten geändert werden. Die für noch nicht versandte Mengen existierender Bestellungen sowie für neue Bestellungen maßgeblichen Preise und Preisnachlässe sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bestellbestätigung in Kraft sind.
  • Eine Darstellung von Tatsachen durch den Käufer, auf die sich Franklin bei der Anwendung maßgeblicher Rabatte oder Verkaufsbedingungen verlässt, gilt als Zusicherung, dass diese Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Franklin hat das Recht, Preise und Preisnachlässe zu ändern, und zwar auch bei bereits versandten, abgerechneten oder bezahlten Produkten, sollten sich die betreffenden Darstellungen als unrichtig herausstellen.
  • Alle Preise sind Nettopreise, sofern nach geltendem Recht nichts anderes vorgeschrieben ist, und enthalten keine bundes- bzw. einzelstaatlichen oder lokalen Einkommen-, Grund-, Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Mehrwert- oder andere Steuern, die alle in die Verantwortung des Käufers fallen und von diesem zu zahlen sind.
  • c. Angebote
  • Preisangebote für Franklin-Produkte sind für das Unternehmen nur dann verbindlich, wenn sie von Franklin schriftlich bestätigt worden sind. Preise, die in dieser Weise angeboten wurden, sind für Franklin 30 Tage ab dem Datum des Preisangebots verbindlich, sofern im Angebot vom Unternehmen keine anderen Angaben gemacht werden. Schreibfehler in Preisangeboten können von Franklin korrigiert werden. Angebote können von Franklin nach Mitteilung an den Käufer geändert werden.
  • d. Lieferung
  • Der Versand kann mithilfe von Transportunternehmen vorgenommen werden, sofern nichts anderes festgelegt worden ist. Besondere Modalitäten wie etwa Luftfracht, Paketversand, Übernachtzustellung und spezielle Verpackungsvorschriften müssen vom Käufer ausdrücklich gewünscht werden und gehen zu Lasten des Käufers, falls Franklin schriftlich zugestimmt hat.
  • Bei allen Daten oder Terminen, die hierin für die Lieferung von Waren festgelegt sind, handelt es sich nur um Schätzwerte, die auf jeweils existierenden Bedingungen und/oder Bedingungen beruhen, die für jedes Lieferdatum vernünftigerweise vorhersehbar waren. Abgesehen von der hierin erläuterten beschränkten Schadenersatzverpflichtung haftet Franklin unter keinen Umständen für Verluste, Kosten, Aufwendungen, Verzögerungen, Schäden, Unannehmlichkeiten oder Folgeschäden wegen Unvermögens (gleich aus welchem Grund), spezifische Lieferdaten zu erfüllen, oder für Verzögerungen, Verluste oder Schäden auf dem Transportweg oder wegen Nichtverfügbarkeit ausreichender Produkte für die Erfüllung von Bestellungen. Franklin behält sich das Recht vor, verfügbare Bestände unter seinen Kunden, einschließlich des Käufers, aufzuteilen, falls diese Bestände nicht ausreichen, um die Nachfrage zu decken.
  • Das Eigentum an den Produkten geht auf den Käufer über, sobald Franklin die jeweiligen Waren (i) an den Spediteur zwecks Lieferung an den Käufer übergeben oder (ii) an den Kai für Exportlieferung verbracht hat, wobei alle Schadens-, Verlust- und Verzögerungsrisiken sodann auf den Käufer übergehen. Franklin benachrichtigt den Käufer umgehend nach dem Versand, dass die Waren dem Spediteur übergeben oder an den Kai verbracht worden sind, und übermittelt dem Käufer alle Dokumente, die gegebenenfalls notwendig sind, um es diesem zu ermöglichen, Besitz von den Produkten zu ergreifen.

C. BESCHRÄNKTE STANDARDGARANTIE

Soweit nicht in einer erweiterten Garantie andere Festlegungen getroffen sind, garantiert Franklin hiermit dem Käufer („Käufer“) seiner Produkte für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Installationsdatum, jedoch in keinem Fall von mehr als drei (3) Jahren ab dem Herstellungsdatum, dass die gekauften Produkte während der maßgeblichen Garantiefrist (i) zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Herstellungs- und Materialmängeln sind, (ii) dieselbe Leistungsfähigkeit wie zuvor gelieferte Muster aufweisen und (iii) den veröffentlichten oder zwischen Käufer und Franklin schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Diese beschränkte Gewährleistung ist nur für direkt von Franklin erworbene Produkte maßgebend. Wenn Produkte nicht von einem Vertriebshändler oder direkt von Franklin bezogen worden sind, müssen sie von einem von Franklin zugelassenen Monteur installiert werden, um von dieser beschränkten Garantie erfasst zu werden. Diese beschränkte Garantie kann nicht an nachfolgende Käufer oder Nutzer abgetreten bzw. übertragen werden.

  • a. DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE GILT ANSTELLE ALLER SCHRIFTLICHEN ODER MÜNDLICHEN, GESETZLICHEN, AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIEßLICH JEGLICHER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SOFERN HIERIN ODER IN EINEM SCHRIFTLICHEN DOKUMENT, DAS ZUM BESTANDTEIL DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE GEMACHT WURDE, KEINE ANDEREN REGELUNGEN ENTHALTEN SIND, BESTEHT DIE ALLEINIGE UND AUSSCHLIEßLICHE ABHILFE DES KÄUFERS BEI EINEM VERSTOß VON FRANKLIN GEGEN SEINE VERPFLICHTUNGEN AUS DIESEM DOKUMENT, WIE INSBESONDERE GEGEN AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, NACH FRANKLINS WAHL IN DEM AN DAS UNTERNEHMEN FÜR DAS MANGELHAFTE BZW. DEFEKTE PRODUKT BEZAHLTEN KAUFPREIS ODER IN DER REPARATUR BZW. DEM ERSATZ DIESES PRODUKTS. JEDES PRODUKT, DAS SICH NACH FRANKLINS FESTSTELLUNGEN WÄHREND DER GARANTIEFRIST ALS DEFEKT ERWEIST, WIRD NACH WAHL DES UNTERNEHMENS REPARIERT BZW. ERSETZT ODER ES WIRD DER GEZAHLTE KAUFPREIS ZURÜCKERSTATTET. Da manche Länder Beschränkungen hinsichtlich der Dauer stillschweigender Garantien nicht gestatten, ist es möglich, dass die Beschränkungen und Ausschlüsse in Bezug auf die Produkte keine Anwendung finden..
  • b. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DER AUSSCHLÜSSE DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE ZU BEGRENZEN UND SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTET FRANKLIN GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER DRITTEN FÜR KEINERLEI (i) BEILÄUFIG ENTSTANDENE AUFWENDUNGEN ODER ANDERE GEBÜHREN, KOSTEN, AUSGABEN (EINSCHLIEßLICH KOSTEN FÜR INSPEKTIONEN, TESTS, LAGERUNG ODER TRANSPORT) ODER (ii) SCHÄDEN, DARUNTER FOLGE-, KONKRETE, PUNITIVE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, EINSCHLIEßLICH UNTER ANDEREM ENTGANGENER GEWINNE, ZEITVERLUSTE UND VERPASSTER GESCHÄFTSCHANCEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DAS UNTERNEHMEN DARAN SCHULD IST BZW. IHM EINE SOLCHE SCHULD NACHGEWIESEN WIRD, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB MATERIAL- ODER HERSTELLUNGSMÄNGEL ODER NACHLÄSSIGKEITEN BEI ENTWICKLUNG ODER HERSTELLUNG VORLAGEN ODER WARNHINWEISE UNTERLASSEN WURDEN BZW. DIES NACHGEWIESEN WIRD.
  • c. Die Haftung von Franklin, die aus dem Verkauf oder der Lieferung seiner Produkte oder deren Nutzung entsteht, gleich ob sie auf Garantie, Vertrag, Fahrlässigkeit oder anderen Rechtsgrundlagen basiert, überschreitet in keinem Fall die Reparatur- oder Ersatzkosten des Produkts. Außerdem enden alle diesbezüglichen Haftungsverbindlichkeiten mit Ablauf jeglicher maßgeblichen Garantiefristen.
  • d. Ohne damit die Allgemeingültigkeit der Ausschlüsse dieser beschränkten Garantie zu begrenzen, übernimmt Franklin keine Garantie für die Geeignetheit von Spezifikationen, die direkt oder indirekt von Käufern vorgegeben werden, oder dafür, dass seine Produkte nach Maßgabe derartiger Spezifikationen funktionieren. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für Produkte, die von unsachgemäßer Verwendung (etwa auf eine Weise, die nicht mit dem Design des Produkts vereinbar ist), Missbrauch, Nachlässigkeit, Pannen oder nicht sachgerechter Installation oder Wartung betroffen oder von anderen natürlichen oder juristischen Personen als Franklin selbst oder seinen autorisierten Repräsentanten verändert oder repariert worden sind.
  • e. Soweit in einer von Franklin für ein bestimmtes Produkt oder eine Produktlinie autorisierten erweiterten Garantie keine anderen Regelungen getroffen sind, gilt diese beschränkte Garantie nicht für Schäden, die auf abrasive Stoffe im Fördermedium, Korrosion wegen aggressiver Bedingungen oder unsachgemäße Spannungsversorgung zurückzuführen sind.
  • f. Im Zusammenhang mit Motoren und Pumpen führen die folgenden Bedingungen automatisch zur Ungültigkeit dieser beschränkten Garantie:
  • 1. Schlamm- oder Sandablagerungen, die darauf hinweisen, dass der Motor mit Schlamm oder Sand in Berührung gekommen ist.
  • 2. Physische Schäden, die sich in Form einer verbogenen Welle, defekter oder gebrochener Gussteile oder verbogener oder gebrochener Axiallager-Komponenten zeigen.
  • 3. Durch Sand oder Feststoffe verursachte Schäden in Form von Abrieb an Motordichtungen oder Keilverzahnungen.
  • 4. Blitzschäden (häufig auch als Hochspannungsschäden bezeichnet).
  • 5. Elektrische Störungen, die auf den Einsatz eines falschen Überlastschutzes zurückzuführen sind.
  • 6. Unbefugte Demontage.

D. ERWEITERTE GARANTIEN

Erweiterte Garantien für Franklin-Produkte können Käufern nach alleinigem Ermessen des Unternehmens gewährt werden.

E. SONSTIGES

  • a. Einhaltung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Vorschriften
  • Franklin unternimmt zumutbare Anstrengungen, um dafür zu sorgen, dass die Produkte bundesstaatlichen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften sowie Versicherungsgesetzen entsprechen. Franklin trägt jedoch keine Verantwortung für die Vereinbarkeit der Produkte mit lokalen Interpretationen derartiger bundesstaatlicher Vorschriften oder Versicherungsgesetze und auch nicht mit lokalen Gesetzen, Rechtsverordnungen, Kodizes und/oder Vorschriften, die zu irgendeinem Zeitpunkt an irgendeinem Ort in Kraft befindlich sein können, an dem die Produkte genutzt werden sollen, es sei denn, diese Verantwortung ist von Franklin ausdrücklich in schriftlicher Form übernommen worden.
  • b. Design-Änderungen
  • Franklin ist berechtigt, jede Art von Änderungen an Details von Design, Konstruktion oder Gestaltung der Produkte vorzunehmen, die nach dem alleinigen Ermessen des Unternehmens eine Verbesserung der Produkte oder von Spezifikationen oder Designs darstellen, die dem Käufer im Vorfeld übermittelt worden waren.
  • c. Rechtsbehelfe für Franklin
  • Für den Fall, dass der Käufer gegen seine Verpflichtungen aus diesem Dokument verstößt, eine Bestellung ganz oder teilweise storniert, sich weigert, im Rahmen der vorliegenden Bestimmungen gelieferte Produkte anzunehmen oder unberechtigterweise seine Annahme von Produkten verweigert oder zurücknimmt, die den Vorgaben einer Bestellung entsprechen, ist der Käufer ferner und unbeschadet anderer Rechtsbehelfe, auf die Franklin nach geltendem Recht Anspruch haben kann, in Erfüllung des entsprechenden Anspruchs des Unternehmens verpflichtet, alle Kosten für besondere ingenieurtechnische Anforderungen, Design, Werkzeugbereitstellung, Herstellung, Lagerung oder Transport zu übernehmen, die in Verbindung mit der Erfüllung der Bestellung durch Franklin entstanden sind.
  • d. Verletzung von Rechten
  • Franklin verpflichtet sich, den Käufer im Hinblick auf seine eigenen Standard-Designs und -Spezifikationen oder von ihm entwickelte und gestaltete Spezialprodukte gegen jegliche Verluste, Schäden, Kosten oder Aufwendungen zu verteidigen, schadlos zu halten und von jeder diesbezüglichen Haftung freizustellen, die aus Ansprüchen Dritter wegen Patent- oder Markenverletzungen in Bezug auf diese Produkte entstehen, solange der Käufer Franklin umgehend in Schriftform von derartigen Ansprüchen verständigt und dem Unternehmen die Befugnisse, Informationen und Hilfestellungen vermittelt, die es in Verbindung mit der Verteidigung gegen diese Ansprüche anfordern kann.
  • Der Käufer verpflichtet sich, Franklin gegen jegliche Verluste, Kosten oder Aufwendungen zu verteidigen, schadlos zu halten und von jeder diesbezüglichen Haftung freizustellen, die aus Ansprüchen wegen Patent- oder Markenverletzungen in Verbindung mit Produkten entstehen, die von Franklin im Einklang mit von ihm gelieferten Designs oder Spezifikationen hergestellt worden sind.
  • e. Spezialwerkzeug
  • Sämtliche Spezialwerkzeuge, Matrizen, Vorrichtungen, Formen oder anderen Geräte, die von Franklin hergestellt oder beschafft wurden, bleiben Alleineigentum des Unternehmens, gleich ob sie in den Preisen des Unternehmens enthalten sind oder nicht.
  • f. Vertraulichkeit
  • Alle von Franklin gelieferten kommerziellen, finanziellen oder technischen Informationen gelten als vertraulich, weshalb der Käufer nicht berechtigt ist, derartige Informationen an andere Personen weiterzugeben oder die Informationen selbst für andere Zwecke als den Weiterverkauf oder die vorgesehene Nutzung der Produkte zu verwenden. Dieser Abschnitt ist für von uns angefertigte Zeichnungen, Spezifikationen oder andere Dokumente maßgeblich. Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen existieren, werden keine Franklin vom Käufer überlassenen Informationen, gleich auf welche Art und Weise oder zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, als vertraulich betrachtet, weshalb der Käufer keine diesbezüglichen Rechte gegen das Unternehmen hat, von den Rechten abgesehen, die nach maßgeblichen Patentgesetzen existieren können.
  • g. Unabhängige Vertragspartner
  • Franklin und Käufer sind unabhängige Vertragspartner, und keiner von beiden ist befugt, Verpflichtungen im Auftrag oder Namen des anderen zu übernehmen oder einzugehen.
  • h. Aufrechnung
  • Franklin ist berechtigt, jegliche dem Unternehmen vom Käufer geschuldeten Beträge oder Summen zu verrechnen bzw. für sich selbst oder ein anderes mit ihm verbundenes Unternehmen zu verwenden.
  • i. Höhere Gewalt
  • Franklin ist für verzögerte oder nicht erfüllte Herstellungen oder Lieferungen weder verantwortlich noch haftbar, wenn diese auf Ursachen oder Bedingungen zurückzuführen sind, die sich aus objektiver Sicht der Kontrolle des Unternehmens entziehen. Franklin ist für Verzögerungen oder Nichterfüllungen in Bezug auf Liefer- oder Vertragsverpflichtungen weder verantwortlich noch haftbar, wenn dies auf Ursachen, die sich bei objektiver Betrachtung seiner Kontrolle oder der seiner Lieferanten entziehen, oder auf Naturereignisse, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, gerichtliche Maßnahmen, Brände, Streiks, Überschwemmungen, Kriege, Transportverzögerungen oder das sich seiner Kontrolle entziehende Unvermögen zur Beschaffung notwendiger Arbeitskräfte, Materialien oder Herstellungsanlagen zurückzuführen ist. Falls derartige Bedingungen oder Umstände eintreten, hat Franklin das Recht, nach seiner Wahl Bestellungen oder einzelne Teile davon ohne jede daraus folgende Haftungsverbindlichkeit zu stornieren.
  • j. Anwendbares Recht
  • Die hierin aufgeführten Geschäftsbedingungen werden nach dem innerstaatlichen Recht (im Gegensatz zu den kollisionsrechtlichen Bestimmungen) der Gerichte von Wittlich oder von Vicenza ausgelegt, dem auch die Erfüllung dieser Bedingungen unterliegt, wenn es um Produkte geht, die von Franklin Electric Germany bzw. Franklin Electric Italy in Rechnung gestellt werden.
  • k. Überschriften
  • Alle Überschriften und Untertitel hierin dienen nur der leichteren Bezugnahme und stellen keine Beschränkungen oder Definitionen dieser Geschäftsbedingungen dar.
  • l. Auslegung
  • Wann immer das Wort „einschließen“ oder „einschließlich“ in diesem Dokument oder einem darin genannten Dokument verwendet wird, ist damit „einschließlich unter anderem“ gemeint (gleich ob diese Wortwahl ausdrücklich benutzt wird oder nicht), ohne dass damit das Spektrum von Möglichkeiten für die ausdrücklich genannten Begriffe eingeschränkt wird. Die Wörter „hiervon“, „hierin“ und „hierunter“ sowie Wörter vergleichbarer Bedeutung verweisen auf dieses Dokument und jedes darin genannte Dokument als Ganzes und nicht auf einzelne Bestimmungen. Begriffe, die im Singular definiert sind, haben eine vergleichbare Bedeutung, wenn sie im Plural benutzt werden, und umgekehrt.